Thema:
Darf der Staat Internetseiten zum „Schutz“ seiner Bürger verbieten?
Erste Stichpunkte/Gedankengänge:
Meinungen:
Ist das Thema Schutz zu weit gefasst? Um was geht es?
Stopp-Schild auf Internetseiten bringt nichts- ist keine Lösung.
Ein großes Problem ist die Eingrenzung der Seiten die gesperrt werden, bei Kinderpornographischen Seiten ist es gerechtfertigt, aber was ist bei Seiten, die extreme Ansichten vertreten?
Melina fällt dazu Lobbyismus ein, da es auch viel mit Geld zu tun hätte, welche Seiten gesperrt werden würden.
Die Beurteilung von Behörden wäre nicht wertfrei.
Lea ist der Meinung, dass das Löschen nicht kontrolliert werden kann. Die Grenzen sind fließend. Was passiert wenn der Staat etwas als Volksverhetzung und damit als illegal ansieht und es damit gerechtfertigt ist, dass der Staat diese Seite löscht. Das ist nicht durch andere nachvollziehbar, da die Seite ja gelöscht wurde und es wird auch von niemand anderem kontrolliert.
Denis ist gegen das Löschen von Internetseiten, Google speichert alle Seiten die besucht wurden. Da könnte es ebenso ein Missbrauch von den Behörden geben.
Nicole ist der Meinung, dass das Kennzeichnen von den Seiten auch nichts bringt, denn dann würde keiner mehr auf die Seiten gehen und damit hätte der Staat die Macht alles zu kennzeichnen was er wollte, dass würde dann wieder zu einer Freiheitseinschränkung führen.
Insgesamt ist die Meinung, dass der Unterschied zwischen dem Sperren einer Internetseite und dem Löschen nicht groß ist.
Fazit:
Ein Teil der Gruppe ist gegen das Sperren von Internetseiten, da es die Meinungsfreiheit zu sehr einschränkt und nicht kontrollierbar ist. Der andere Teil der Gruppe denkt, dass das Sperren von Internetseiten in Einzelfällen eine Möglichkeit ist, ein Statement zu setzen.
Zur Diskussion:
Diskussion am 17.07.2010 in Karlsruhe (HUWY-Workshop für GruppenleiterInnen)
Ort: Jupez Karlsruhe, Kronenplatz 1, 76133 Karlsruhe
Zeit: 10 Uhr -15 Uhr
Teilnehmer: